Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/2 im BMBF
GZ: BMBF-17.712/0006-Pers./2015
Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/2 (Allgemein bildende höhere Schulen) im Bundesministerium für Bildung und Frauen öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BM für Bildung und Frauen
Dienstort: BM für Bildung und Frauen – Zentralstelle, Wien
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Oktober 2015
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.216,-- brutto bzw. v1/4 – EUR 4.020,-- brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) und deren Sonderformen
- Qualitäts- und Schulentwicklung in der AHS
- Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung im Einvernehmen mit der Sektion II
- Implementierung der neuen Oberstufe
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Fundierte Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Bereich der Qualitäts- und Schulentwicklung der AHS | 25 % |
2. Führungserfahrung und verantwortliche Koordination bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben sowie deren Vermittlung im Rahmen der Fortbildung | 20 % |
3. Projektmanagementerfahrung vor allem im Hinblick auf nahtstellenspezifische Aspekte zu anderen Schularten | 20 % |
4. Fundierte Kenntnisse der rechtlich-administrativen Grundlagen des allgemein bildenden Schulwesens, insbesondere der AHS; sehr gute Kenntnisse im Bereich der Schulverwaltung und Schulaufsicht sowie der Institutionen zur Lehrpersonen-Aus-, Fort- und Weiterbildung | 10 % |
5. Fremdsprachenkenntnisse | 5 % |
6. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung | 10 % |
7. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10 % |
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Der Monatsbezug beträgt mindestens 3.216,-- Euro.
Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail personalabteilung@bmbf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBF 17.712/0006-Pers./2015) einzubringen.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag. Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung und Frauen
Leiterin der Personalabteilung
1014 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbf.gv.at
Wien, 17. September 2015
Für die Bundesministerin: Mag. Simone Hoffmann
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 22. September 2015