Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/3 im BMUKK
GZ: BMUKK-17.710/0004-Pers./2013
Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/3 (Kaufmännische Schulen und Bildungsberatung) im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur öffentlich ausgeschrieben.
Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BMUKK - Zentralstelle
Dienstort: Wien
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: 1. September 2013
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.003,60 brutto bzw. v1/4 – EUR 3.710,70 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der mittleren und höheren kaufmännischen Schulen
- Angelegenheiten des betriebswirtschaftlichen Unterrichts für den Sektionsbereich
- Wirtschafts- und internationale Kontakte
- Kooperatives offenes Lernen für den Sektionsbereich
- Bildungsberatung für den Sektionsbereich sowie Nostrifizierungen und Zeugnisangelegenheiten
- Entrepreneurship und E-Education für die Sektion
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (bevorzugt Wirtschaftspädagogik) oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung in den Aufgabenbereichen der Abteilung | 25 % |
2. Unterrichtserfahrung an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule vorzugsweise an einer Handelsschule oder Handelsakademie | 25 % |
3. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement | 20 % |
4. Fundierte Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch | 10 % |
5. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung | 10 % |
6. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10 % |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Gemäß § 5 Abs.8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Das monatliche Gehalt (A1/6) bzw. das Monatsentgelt (v1/4) beträgt derzeit mindestens EUR 3.003,60 brutto / EUR 3.710,70 brutto.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.
Wien, 30. April 2013
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 4. Mai 2013