Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/2 im BMB
GZ: BMB-17.714/0004-Präs.1/2017
Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/2 (Personalangelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen) im Bundesministerium für Bildung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/5 bzw. v1/4
Dienststelle: BM für Bildung
Dienstort: BM für Bildung – Zentralstelle, Wien
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 27. März 2017
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/5 – EUR 3.149,30 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.125,20 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Personalangelegenheiten des Personals und der Rektor/innen und Vizerektor/innen;
- Vertretung des Ressorts in gerichtlichen Verfahren und in Verfahren vor Kommissionen;
- Lehraufträge auf Honorarbasis;
- Dienstreiseverrechnung für den nachgeordneten Bereich
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Ausgezeichnete Kenntnisse der einschlägigen materiell rechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtsgrundlagen insbesondere im Hochschulrecht, im Dienst- und Besoldungsrecht und im Arbeitsrecht; fundierte Kenntnisse der einschlägigen Organisationsstrukturen und Verwaltungsabläufe | 30 % |
2. Ausgezeichnete Kenntnisse des Bereichs der Pädagogischen Hochschulen, des tertiären Bildungssektors und des Schulwesens in Österreich; mehrjähriger Einsatz in der Betreuung dieses Bereichs | 25 % |
3. Erfahrungen in Begleitprozessen zur Vollrechtsfähigkeit von Bundeseinrichtungen; Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung von Prozessen zur Optimierung von Verwaltungsabläufen | 25 % |
4. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung | 10 % |
5. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10 % |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Der Monatsbezug beträgt mindestens 3.149,30 Euro.
Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs.1 des Bundesministeriums für Bildung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmb.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMB 17.714/0004-Präs.1/2017) einzubringen.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung
Leiterin der Abteilung Präs.1
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmb.gv.at
Wien, 23. Februar 2017
Für die Bundesministerin: Maga Simone Hoffmann
Erschienen in der Wiener Zeitung am 25.2.2017