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Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/3 im BMUKK

GZ: BMUKK-17.714/0011-Pers./2013

Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/3 (Schulrecht) im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur öffentlich ausgeschrieben.
Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen.

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BMUKK - Zentralstelle
Dienstort: Wien
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: frühestens 1. Juli 2013
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.003,60 brutto bzw. v1/4 – EUR 3.710,70 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

Rechtlich-administrative Angelegenheiten des Schul- und Erziehungswesens (ausgenommen Angelegenheiten des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes und des Schülerbeihilfengesetzes)

  • Schulrechtspflege und einschlägige Dokumentation
  • Stiftungs- und Fondsangelegenheiten
  • Verfahren vor den Höchstgerichten in vorstehenden Angelegenheiten
  • Schulrechtliche Angelegenheiten der Auslandsschulen
  • Mitwirkung in Angelegenheiten des Berufsausbildungsrechts

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Umfassende Kenntnisse des österreichischen Schulrechts einschließlich der landesrechtlichen Vorschriften sowie staatsvertraglicher Bestimmungen 20 %
2. Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Verfassungsrechts insbesondere der schulrechtsrelevanten Bestimmungen 20 %
3. Kenntnisse der Schulrechtsentwicklung und des Projektmanagements 20 %
4. Fundierte Kenntnisse der einschlägigen Organisationsstrukturen und Verwaltungsabläufe sowie langjährige Erfahrung in den Aufgabenbereichen der Abteilung 20 %
5. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung 10 %
6. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs.8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Das monatliche Gehalt (A1/6) bzw. das Monatsentgelt (v1/4) beträgt derzeit mindestens EUR 3.003,60 brutto / EUR 3.710,70 brutto.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.

Wien, 30. April 2013

Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 4. Mai 2013

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018