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Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/9 im BMBF

GZ: BMBF-17.714/0006-Pers./2015

Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung III/9 (Personalangelegenheiten des Verwaltungspersonals der nachgeordneten Dienststellen und -behörden) im Bundesministerium für Bildung und Frauen öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BM für Bildung und Frauen - Zentralstelle
Dienstort: Wien
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 27. April 2015
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.119,50 brutto bzw. v1/4 – EUR 3.852,40 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten
  • Personalplan und Personalplanvollzug
  • Bedarfsplanung und Planstellenbewirtschaftung
  • Arbeitsplatzbewertungen
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren und Verfahren bei VfGH, VwGH und BVwG
  • Auszeichnungsangelegenheiten
  • Allgemeine dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten der Schulärztinnen und Schulärzte

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Hervorragende Kenntnisse im Bereich der abteilungsbezogenen materiellrechtlichen Rechtsgrundlagen, insbesondere des Dienst- und Besoldungsrechtes


20%

2. Umfassende langjährige Praxis und sehr gute Kenntnisse im Bereich der Planstellenbewirtschaftung und des Dienstrechtsvollzuges sowie der Besoldung des Verwaltungspersonals aller Verwendungs- und Entlohnungsgruppen der nachgeordneten Dienststellen und –behörden





20%

3. Langjährige praktische Erfahrung und umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Personalplanvollzugs einschließlich Controlling und in der Erstellung des Personalplanes und der Durchführung der Arbeitsplatzbewertungen der nachgeordneten Dienststellen und –behörden




20%

4. Fundierte Kenntnisse der einschlägigen Organisations- und Verwaltungsstrukturen sowie der Prozess- und Verwaltungsabläufe der nachgeordneten Dienststellen und –behörden und langjährige Praxis und sehr gute Kenntnisse im Bereich der schulrechtlichen und dienst- und besoldungsrechtlichen Legistik




20%

5. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

10%

6. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz

10%

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden zudem aufgefordert, zu aktuellen Fragen der Frauenförderung und Gleichbehandlung in der Bundesverwaltung Stellung zu nehmen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug beträgt mindestens EUR 3.119,50.

Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungbestandteile.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBF‑17.714/0006-Pers./2015) einzubringen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ansprechperson:
AL Mag. Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung und Frauen
Leiterin der Personalabteilung
1014 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 53120-3000
simone.hoffmann@bmbf.gv.at

Wien, 17. März 2015

Für die Bundesministerin: Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlicht in der Wiener Zeitung am 25.3.2015.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018