Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung Interne Revision im BMBF
GZ: BMBF-17.715/0024-Präs.1/2015
Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung Interne Revision im Bundesministerium für Bildung und Frauen öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit |
A1/6 bzw. v1/4 |
Dienststelle: |
BM für Bildung und Frauen |
Dienstort: |
BM für Bildung und Frauen – Zentralstelle, Wien |
Vertragsart: |
Unbefristet |
Beschäftigungsausmaß: |
Vollzeit |
Beginn der Tätigkeit: |
ehestmöglich |
Ende der Bewerbungsfrist: |
15. Februar 2016 |
Monatsbezug/entgelt mindestens: |
A1/6 – EUR 3.257,80 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.072,30 brutto |
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der Wirkungsorientierung, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes bei der Verwaltungsführung des BMBF, der Dienststellen des Ressorts und ausgegliederten Einrichtungen ohne Interne Revision
- Revision der Organisation; Förderungsrevision; Mitwirkung bei der Operationalisierung von Ressortzielen
- Korruptionsprävention (Leitfaden, Schulungen)
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften (VWL oder BWL) oder der Rechtswissenschaften oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Fundierte Kenntnisse des öffentlichen Rechts, insbesondere des Haushaltsrechts und der Rechtsgrundlagen von Innenrevisionstätigkeiten; Kenntnisse der vom BMBF zu vollziehenden Rechtsvorschriften; Kenntnisse betreffend Korruptionsprävention (auch Risikoanalysen); Grundlagen im Zusammenhang mit Aufsichtsräten | 25 % |
2. Umfangreiche Kenntnisse im Bereich betriebswirtschaftlicher Methoden einschließlich Controlling und Kostenrechnung; praktische Erfahrung im Projekt- und Qualitätsmanagement sowie praxisrelevante Kenntnisse in der Erstellung von Kennzahlen und der Evaluierung im Rahmen der Wirkungsorientierung | 20 % |
3. Erfahrung im Bereich der Bundesverwaltung und in internationalen Organisationen | 20 % |
4. Fremdsprachenkenntnisse |
10 % |
5. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Konfliktmanagement sowie Kontakt- und Entscheidungsfreudigkeit | 15 % |
6. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10 % |
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellungen für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Gemäß § 5 Abs.8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Der Monatsbezug beträgt mindestens EUR 3.257,80.
Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs.1 des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBF 17.715/0024-Präs.1/2015) einzubringen.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag. Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung und Frauen
Leiterin der Abteilung Präs.1
1010 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbf.gv.at
Wien, 12. Jänner 2016
Für die Bundesministerin: Mag. Simone Hoffmann
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 15. Jänner 2016