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Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung Präs. 2 im BMBF

GZ: BMBF-17.713/0007-Pers./2015

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung Präs.2 (Personal- und Organisationsentwicklung) im Bundesministerium für Bildung und Frauen öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/5 bzw. v1/4
Dienststelle: BM für Bildung und Frauen
Dienstort: BM für Bildung und Frauen – Zentralstelle, Wien
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Oktober 2015
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/5 – EUR 3.069,-- brutto bzw. v1/4 – EUR 4.020,-- brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Personalentwicklung; Aus- und Weiterbildung für das Gesamtressort (Verwaltungspersonal)
  • Weiterentwicklung und Koordination der Mitarbeiter/innengespräche; Bildungsbedarfsplanung
  • Führungskräfteentwicklung und ausbildung für das Gesamtressort
  • Organisationsentwicklungsprojekte für die Zentralstelle

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich Organisations- und Personal-entwicklung sowie Organisationsanalysen; Erfahrungen im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie Lehrlingsausbildung und Führungskräfteentwicklung; Erfahrungen mit Mentoringprojekten, Mitarbeiter/innenbefragungen, der Durchführung von Mitarbeiter/innengesprächen; Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit Supervision, Coaching und Teamentwicklungen 30 %
2. Ausgezeichnete Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Projekten (insbesondere Verwaltungsreformprojekten); Erfahrung mit Aufgabenreformprozessen 30 %
3. Fundierte Kenntnisse des Dienstrechts des Bundes 15 %
4. Fremdsprachenkenntnisse 5 %
5. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung 10 %
6. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug beträgt mindestens 3.069,-- Euro.
Er erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBF 17.713/0007-Pers./2015) einzubringen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ansprechperson:

Abteilungsleiterin Mag. Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung und Frauen
Leiterin der Personalabteilung
1014 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbf.gv.at

Wien, 17. September 2015

Für die Bundesministerin: Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 22. September 2015

   
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018