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Ausschreibung der Funktion der Leitung der Sektion I (Allgemeinbildung und Berufsbildung) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

GZ BMBWF-17.712/0001-Präs/6/2018

Gemäß § 2 Abs.1 Z. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Sektion I (Allgemeinbildung und Berufsbildung) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 9 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/7, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/9 bzw. v1/7
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien
Vertragsart: Befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 7. September 2018
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/9: EUR 9.960,-- brutto; v1/7: EUR 9.348,80 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Sektion fallen insbesondere:

  • Pädagogische, inhaltliche und schulpartnerschaftliche Angelegenheiten der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen; strategische Organisationsentwicklung - Zusammenwirkung der Bereiche Allgemeinbildung sowie Berufsbildung und Erwachsenenbildung
  • Fragen der Schulentwicklung inkl. Schulversuche in allen Bereichen des allgemein bildenden und berufsbildenden Schulwesens, der Entwicklung von interdisziplinären Supportsystemen sowie der Weiterentwicklung und Verbesserung der Übergänge an allen Nahtstellen
  • Steuerung des Bereichs Pädagogischer Dienst in den Bildungsdirektionen und Festlegung der pädagogischen Inhalte der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne der Bildungsdirektionen
  • Angelegenheiten der Elementarpädagogik, insbesondere Koordination der Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Elementarpädagogik; Evaluierung und Wirkungscontrolling

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der pädagogisch-inhaltlichen Steuerung im Schulwesen insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung der Bildungsdirektionen; ausgezeichnete Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit der Bildungsreform 2017
    20 %
  2. Umfassende Kenntnisse und Erfahrung inkl. Verhandlungsführung bezüglich Entwicklung und Implementierung von bildungspolitischen Reformvorhaben auf allen Systemebenen des Bildungswesens und im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
    15 %
  3. Umfassende Kenntnisse im Bereich Elementarpädagogik sowie des allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulwesens und seiner speziellen Erfordernisse an den Nahtstellen; breite Vernetzung mit den relevanten Stakeholdern
    15 %
  4. Mehrjährige Führungserfahrung mit inhaltlicher, struktureller, personeller sowie finanzieller Verantwortung und Projektmanagementerfahrung
    15 %
  5. Erfahrung in der Personal- und Organisationsentwicklung zur Initiierung und Sicherstellung einer synergetischen Gesamtwirkung der neu strukturierten Sektion
    10 %
  6. Fremdsprachenkenntnisse
    5 %
  7. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken; Erfahrung und Verständnis für ressortübergreifende Zusammenhänge; Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben sowie Verhandlungsgeschick
    10 %
  8. Zielorientierung, Innovationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungs- freude; Organisationsfähigkeit, besondere Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
    10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnisse, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Sektion sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug (A1/9) / das Monatsentgelt (v1/7) beträgt mindestens EUR 9.960,-- brutto bzw. EUR 9.348,80 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF-17.712/0001-Präs/6/2018) einzubringen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6
(Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 2. August 2018

Für den Bundesminister:
Mag.a Simone Hoffmann

Letzte Aktualisierung: 9. August 2018