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Ausschreibung der Funktion der Leitung der Sektion III im BMBF

GZ: BMBF-17.714/0020-Pers./2015

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Sektion III (Pädagogische Hochschulen, Personalvollzug und Schulerhaltung) im Bundesministerium für Bildung und Frauen öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 8 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/6, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/8 bzw. v1/6
Dienststelle: BM für Bildung und Frauen
Dienstort: BM für Bildung und Frauen – Zentralstelle, Wien
Vertragsart: Befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Oktober 2015
Monatsbezug/entgelt mindestens: Fixgehalt/Fixes Monatsentgelt
A1/8 – EUR 8.984,-- brutto bzw. v1/6 – EUR 8.461,-- brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Sektion fallen insbesondere:

  • Strategische Planung und Gesamtsteuerung der Pädagogischen Hochschulen
  • Sektions- und ressortübergreifende Koordination und Kooperation insbesondere zur Entwicklung der Pädagogischen Hochschulen
  • Personalangelegenheiten Verwaltungspersonal nachgeordneter Bereich
  • Personalangelegenheiten Lehrpersonal Bundesschulen
  • Raumangelegenheiten und Schulerhaltung des Gesamtressorts
  • Sachaufwand Bundesschulen und Förderabrechnungen

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86
  2. Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Ausgezeichnete Kenntnisse der Aufbauorganisation und der rechtlichen Grundlagen des tertiären Sektors, insbesondere der Pädagogischen Hochschulen; mehrjährige Erfahrung in unterschiedlichen Einsatzbereichen des Hochschulsektors 25 %
2. Umfassende Kenntnisse der Aufbauorganisation, der Verwaltungsprozesse und der rechtlichen Grundlagen des Bildungssystems, des Dienst- und Besoldungsrechts des Bundes sowie des Bundeshaushaltsrechts; Erfahrungen im Bereich des Personalmanagements inkl. Besetzungsverfahren; umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Prozess der Bundesgesetzgebung 20 %
3. Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung bildungspolitischer Strategien sowie in der strategischen Steuerung an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung; mehrjährige Erfahrung und Kompetenz in der Umsetzung von ressortüber-greifenden Projekten (auch von legistischen Projekten) 20 %
4. Mehrjährige praktische Führungserfahrung von größeren Organisationseinheiten; mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich von Organisationsanalysen und Personalentwicklungsmaßnahmen 10 %
5. Fremdsprachenkenntnisse 5 %
6. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken; Erfahrung und Verständnis für ressortübergreifende Zusammenhänge; Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben; Erfahrung in der Verhandlungsführung und Verhandlungsgeschick 10 %
7. Zielorientierung, Innovationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Entscheidungsfreude; Organisationsfähigkeit, besondere Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnisse, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgaben-erfüllung der Sektion sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, zu aktuellen Fragen der Frauenförderung in der Bundesverwaltung Stellung zu nehmen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug beträgt mindestens 8.461,-- Euro.
Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienst-zeiten.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBF 17.714/0020-Pers./2015) einzubringen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient der Frau Bundesministerin als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ansprechperson:

Abteilungsleiterin Mag. Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung und Frauen
Leiterin der Personalabteilung
1014 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbf.gv.at

Wien, 17. September 2015

Für die Bundesministerin: Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 22. September 2015

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018