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Öffentliche Ausschreibung der stellvertretenden Leitung der Sektion V (Wissenschaftliche Forschung; Internationale Angelegenheiten)

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist die Funktion der stellvertretenden Leitung der Sektion V (Wissenschaftliche Forschung; Internationale Angelegenheiten) ehestmöglich zu besetzen.

Zusätzlich zur Funktion der Stellvertretung der Sektionsleitung fällt in diesen Aufgabenbereich:

Strategische Steuerung des österreichischen Forschungsraums und Mitwirkung der Sektion bei forschungsrelevanten Aspekten der Agenden der Sektion IV, insbesondere bei Universitäten und Fachhochschulen; Planung, Koordination und strategisches Controlling der Leistungsvereinbarungen für den Bereich der Sektion V, Koordination der ressortinternen Forschungspolitik; Umsetzung der Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie der Bundesregierung sowie relevanter Teilstrategien.

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
 Allgemeine Voraussetzungen:
1. abgeschlossenes Hochschulstudium
2. die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. der Aufnahmekriterien im Sinne des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
3. gute Englischkenntnisse, Französischkenntnisse erwünscht

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Vertiefte Kenntnis der österreichischen Universitäts-, Forschungs- und Innovationsorganisation sowie Erfahrung im österreichischen Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationssystem 20%*
2. Einschlägige Erfahrung an der Schnittstelle Politik und Verwaltung 20%*
3. Umfangreiche Erfahrung mit der Vorbereitung und Führung von Verhandlungen sowie von Strategieprozessen 20%*
4. Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kenntnisse und Erfahrungen aus einer mehrjährigen Tätigkeit in einer Führungsposition 20%*
5. Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit; Repräsentationsfähigkeit und Überzeugungskraft sowie ein hohes Maß an Fähigkeit zu vernetztem Denken und Bereitschaft zu hoher zeitlicher Flexibilität  20%*

*  Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Absatz 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Die angeführten Erfordernisse sowie das im Rahmen der Bewerbung verpflichtend beizubringende Konzept über die Vorstellungen zur Wahrnehmung der angestrebten Funktion werden bei der Eignungsbeurteilung mit der gleichen Gewichtung berücksichtigt.

Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 5, zuzuordnen und ist durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen. Das monatliche Gehalt (A1/7) bzw. das Monatsentgelt (v1/5) beträgt derzeit mindestens 9.036 Euro brutto bzw. 8.548,20 Euro brutto.

Bewerbungsgesuche um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, bei der Abteilung Präs/7 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung-WF@bmbwf.gv.at einzubringen.

Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Absätze 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, idgF werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, das dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage dient.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn):  8. Mai 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Juni 2019