Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

BMBWF: Studienbeihilfe kann noch bis 16. Dezember für gesamtes Studienjahr 2019/20 beantragt werden

Noch bis Montag, 16. Dezember 2019, kann die Studienbeihilfe für das laufende Studienjahr 2019/20 bei der Studienbeihilfenbehörde beantragt werden. Ein entsprechender Antrag wirkt zurück bis zu Beginn des Studienjahres. Das heißt im Falle einer Bewilligung kann man von 1. September 2019 bis 31. August 2020 Studienbeihilfe erhalten. Gestellt werden können die Anträge persönlich bei den sechs Stipendienstellen, postalisch oder auch online auf www.stipendium.at.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind soziale Bedürftigkeit und ein günstiger Studienfortgang. Die Altersgrenze beträgt bei Studienbeginn 30 Jahre, für Berufstätige und Studierende mit Kindern erhöht sie sich maximal bis zum 35. Geburtstag. Die Höhe der Beihilfe beträgt bis zu 841 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt ab Bewilligung jeweils zu Monatsbeginn.

Alle Details rund um die Studienbeihilfe findet man auf www.stipendium.at.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag.a Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at