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Soforthilfe: Polaschek und Plakolm legen „Anti-Teuerungspaket für Studierende“ vor
 

Rechtzeitig vor dem Start des neuen Wintersemesters beginnt die Auszahlung des Teuerungsausgleichs für Studienbeihilfebezieher/innen in Höhe von 300 Euro. Damit aber nicht genug.
Ab 1. September 2022 wird die Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent erhöht und in einem Jahr dann auch jährlich valorisiert.

Die Teuerungswelle ist für jede und jeden spürbar. Die Bundesregierung hat daher rasch ein umfassendes Anti-Teuerung-Paket geschnürt, die insbesondere Maßnahmen wie die ökosoziale Steuerreform umfassen, die Entlastungen in der Höhe von 18 Milliarden Euro bis 2025 beinhalten. Dazu kommen Sofortmaßnahmen, wie die Abschaffung der kalten Progression, die Breitbandmilliarde, die Kindergartenmilliarde sowie das Gemeindepaket und Pflegepaket im Umfang von insgesamt 55,6 Milliarden Euro, mit der gezielt gegen die Teuerung vorgegangen wird. 

Darin enthalten ist auch ein „eigenes Anti-Teuerungspaket für Studierende“, das Wissenschaftsminister Martin Polaschek und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm auf einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentiert haben.  Denn gerade Studierende, die gerade ihre Ausbildung machen, sind besonders von den höheren Lebensmittelpreisen, aber auch den stark gestiegenen Energiekosten betroffen. „Es ist mir ein besonders Anliegen jenen gezielt unter die Arme zu greifen, die während des Studiums auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Daher haben wir hierfür eigene Hilfsmaßnahmen für die rund 50.000 Bezieherinnen und Bezieher der Studienbeihilfe geschnürt. Im August bekommen alle Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher als Sofortmaßnahme gegen die Teuerung 300 Euro zusätzlich überwiesen“, betont Wissenschaftsminister Martin Polaschek. Insgesamt 30 Mio. Euro nimmt das BMBWF dafür und für die 300 Euro in die Hand, die Studienbeihilfebezieherinnen und -beziehern bereits heuer als Unterstützung im März ausbezahlt wurden. 

Deutliche Erhöhung der Studienbeihilfe schon ab 1. September

Damit aber nicht genug. Ab 1. September 2023 wird die Studienbeihilfe jährlich valorisiert und somit ihre automatische Werterhaltung garantiert. Schon jetzt - also am 1. September 2022 - tritt darüber hinaus die Reform der Studienbeihilfe in Kraft. Damit geht nicht nur eine deutliche Erhöhung um 8,5 bis 12 Prozent der Studienbeihilfe einher, die sich auf dem Konto der Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher niederschlagen wird. Sie erfolgt auch auf Basis einer vereinfachten Berechnung. 

Für Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm steht dabei insbesondere der erleichterte Zugang zum Stipendium für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter im Vordergrund. „Ab jetzt ist es auch möglich ein sogenanntes „Stipendium nach Selbsterhalt“ zu bekommen, wenn man zu einem früheren Zeitpunkt bereits Studienbeihilfe bezogen hat. Künftig zählt somit nur mehr, ob ich im Arbeitsleben bereits einen Beitrag geleistet habe. Es sollte nämlich selbstverständlich sein, dass jene, die das System durch ihre Steuern mitfinanzieren, dann auch Unterstützung bekommen. Außerdem wird der Kinderbetreuungszuschuss ausgeweitet. Dieser wurde bisher nur im letzten Studienjahr gewährt, künftig wird dieser ab dem zweiten Studienjahr ausgezahlt. Dadurch verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Studium. Im 21. Jahrhundert sollte ein Kind kein Entscheidungsgrund gegen, sondern wenn, dann für bestmögliche Bildungschancen sein.“

Alle Details zur Reform der Studienbeihilfe und ihrer Erhöhung finden Sie auf www.bmbwf.gv.at/studienbeihilfe 

Links

Download

Medienunterlage zur Pressekonferenz „Anti-Teuerungspaket für Studierende“ vom 9. August 2022 (PDF, 64 KB)