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Wissenschaftsminister Martin Polaschek legt Hochschulplan bis 2030 vor

Eine Dachstrategie, die die Entwicklung aller vier Hochschulsektoren und somit aller 76 Hochschulen vorrangig im Bereich der Hochschulbildung in ihrer Gesamtheit bis 2030 berücksichtigt – das ist der neue Hochschulplan, den Wissenschaftsminister Martin Polaschek vorgelegt hat.

Bis 2030 fangen sieben Jahrgänge erstmals zu studieren an. Sie alle sind direkt vom österreichischen Hochschulplan (HoP) betroffen. Warum erklärt Wissenschaftsminister Martin Polaschek so: „Der Hochschulplan legt unter anderem das Ziel fest, wie sich die 76 Hochschulen in ihrer Gesamtheit vorrangig im Bereich der Hochschulbildung in Österreich für die nächsten sieben Jahrgänge an Studienanfängerinnen und -anfängern entwickeln sollen, aus denen bis 2030 dann auch vier Jahrgänge an Bachelorabsolventinnen und -absolventen hervorgehen. Zum ersten Mal gibt es ein gemeinsames Strategiedokument, das alle vier Hochschulsektoren gleichermaßen umfasst und das sowohl quantitative, als auch qualitative Vorgaben für die Weiterentwicklung des Hochschulsystems in Österreichs enthält.“

Ziel des Hochschulplans 2030 – eine Strategie für alle 76 Hochschulen

Der Hochschulplan gibt dementsprechend  die Entwicklung aller 23 öffentlichen Universitäten (inkl. Institute of Digital Science Austria) und aller 14 Pädagogische Hochschulen (PH) ebenso wie aller 21 Fachhochschulen (FH) und 17 Privathochschulen bzw. Privatuniversitäten vorrangig in der Hochschulbildung in ihrer Gesamtheit bis 2030 in Österreich vor. Er zielt nicht nur darauf ab, die Attraktivität des Standorts Österreichs zu erhöhen und seine Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken. Was noch wichtiger ist: „Die Studierenden von heute sind die Absolventinnen und Absolventen von morgen, die als Fachkräfte und Wissenschafterinnen und Wissenschafter unsere gemeinsame Zukunft gestalten. Sie sollen mit besseren Betreuungsverhältnissen durch ihre Studien begleitet werden, mehr Mobilitäten im Studium erleben können und an Hochschuleinrichtungen studieren, die Chancengleichheit ebenso gewährleisten wie die Vermittlung der entsprechenden Kompetenzen für die aktive Gestaltung der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit“, hebt Wissenschaftsminister Polaschek hervor.

Deshalb finden sich neben den vier quantitativen Indikatoren – der Verbesserung der Betreuungsrelation, die Steigerung der Studienabschlüsse, die Erhöhung des Mobilitätsanteil der Absolvent/innen sowie des Frauenanteils in Schlüsselpositionen in Forschung und Lehre auch fünf qualitative Entwicklungslinien, die insgesamt 18 Handlungsfelder betreffen. 

Die vier quantitativen Zielvorgaben des Hochschulplans

1.    Verbesserung der Betreuungsrelation: Durch die Schaffung neuer Professuren und äquivalenter Stellen sowie den Ausbau von Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal soll es zu einer Verbesserung der Betreuungsrelation kommen bzw. erreichte Niveaus gehalten werden. Insbesondere bei öffentlichen Universitäten wird eine Verbesserung der Betreuungsrelation von 1:39 auf 1:35 angestrebt.

2.    Steigerung der Zahl der Studienabschlüsse: Der Hochschulplan sieht eine Steigerung der Studienabschlüsse von 57.100 auf 64.600 pro Studienjahr vor. Ein Fokus liegt hierbei auf dem MINT-Bereich: Der Anteil der MINT-Erst-Studienabschlüsse soll von 28,5 Prozent auf 34,2 Prozent erhöht werden. Ganz allgemein sollen die Studienabschlüsse vor allem an Pädagogischen Hochschulen (von bisher 5 auf 8 Prozent) und Fachhochschulen (von bisher 27 auf 29 Prozent) bis 2030 gesteigert werden.

3.    Internationalisierung der Absolvent/innen: Bis 2030 wird der Anteil der jährlichen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolviert haben, in allen vier Sektoren auf jeweils bis zu 26 Prozent erhöht. So wird für öffentliche Universitäten eine Erhöhung des Mobilitätsanteils der Absolvent/innen von 18 auf 26 Prozent angestrebt, für Fachhochschulen von 19,4 auf 26 Prozent.

4.    Gleichstellung: Der Hochschulplan zielt auf die Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Schlüsselpositionen an Hochschulen ab. An öffentlichen Universitäten wird daher eine Steigerung des Anteils der Rektorinnen von 27 Prozent auf 40 Prozent angestrebt, ebenso eine Steigerung der Leiterinnen von Organisationseinheiten von 25 Prozent auf 40 Prozent und der Professorinnen von 28 Prozent auf 35 Prozent. An Fachhochschulen wiederum soll der Anteil der Vertretungsbefugten des Erhalters von 28 Prozent auf 40 Prozent sowie der Anteil der Studiengangsleiterinnen von 27 Prozent auf 35 Prozent erhöht werden.

2030: Fünf qualitative Entwicklungslinien und 18 Handlungsfelder 

Neben diesen quantitativen Zielwerten skizziert der Hochschulplan auch fünf qualitative Entwicklungslinien für das Jahr 2030, von denen 18 Handlungsfelder abgeleitet werden.

1.    Hochschullandschaft und Standortentwicklung: Der Hochschulplan sieht vor, dass das Zusammenwirken der österreichischen Hochschulen vermehrt in den Vordergrund gerückt werden soll. Dies betrifft die Differenzierung der hochschulischen Profile sowie vermehrte (sektorenübergreifende) Kooperationsformen im Bereich der Studienangebote sowie  die Verbesserung der Attraktivität von Karrieremodellen für eine wissenschaftliche Laufbahn.
 
2.    Internationale Kontextualisierung der österreichischen Hochschulen: Die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen und der Hochschulangehörigen soll weiter vorangetrieben werden. Die Internationalisierung von Studium und Lehre erstreckt sich dabei sowohl auf den Bereich der Mobilität aller Hochschulangehörigen als auch auf den Bereich der Curricula. Diese Zielvorgaben werden durch jene der Hochschulinternationalisierungs- und Mobilitätsstrategie (HMIS) 2020 bis 2030 weiter konkretisiert. 

3.    Neue Bildungsbiografien und Durchlässigkeit: Hochschulen sollen veränderten Bildungsbiografien durch flexiblere Rahmenbedingungen in struktureller, organisatorischer und didaktischer Hinsicht gerecht werden. Ziel ist ein vielfältiges Studien- und Weiterbildungsangebot, das auf verschiedensten außerhochschulischen und beruflichen Vorqualifikationen aufbaut. 

4.    Teilhabe an Bildung: Eine wesentliche Aufgabe der Hochschulen ist, eine sozial inklusive Kultur und diversifizierte Lehr- und Lernangebote zu etablieren und stets weiterzuentwickeln. So soll der Anteil von nach wie vor unterrepräsentierten Studierendengruppen erhöht werden sowie Gleichstellungsaspekte stärker Berücksichtigung finden. 

5.    Lehre, Forschung und EEK im Kontext gesellschaftlicher Herausforderungen: Hochschulen nehmen aufgrund ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit sowie Vorbildfunktion eine wesentliche Rolle in der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ein. Bis 2030 fokussiert der Hochschulplan insbesondere auf die Rolle der Hochschulen bei der aktiven Gestaltung der digitalen Transformation sowie das Wirken im Bereich Nachhaltigkeit und Pädagog/innenbildung.
 

Link

Der österreichische Hochschulplan 2030 – Übersichtsseite des BMBWF über das neue Steuerungsinstrument

Download

Der österreichische Hochschulplan 2030 zum Download (PDF, 445 KB)