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Martin Polaschek, BMBWF: Die neue Universität in Linz bekommt ihr eigenes Gesetz für den Regelbetrieb und einen neuen Namen

Weniger ist Mehr: Das neue Institute of Digital Sciences Austria-Gesetz enthält nur wenige zentrale Vorgaben, ermöglicht dafür aber umso mehr Gestaltungspielraum. 

Ab heute, Montag, ist das Institute of Digital Sciences Austria-Gesetz in parlamentarischer Begutachtung. Es handelt sich um den - aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) - nach der Gründung und dem Start der neuen Universität in Linz letzten entscheidenden Schritt, damit diese eine dauerhafte Rechtsgrundlage erhält. 

 „Mit dem neuen Gesetz, dem Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria, schaffen wir die idealen rechtlichen Rahmenbedingungen, die die neue Universität braucht, um die digitale Transformation interdisziplinär aktiv zu gestalten. Dabei gilt das Prinzip: "Weniger ist Mehr", also wenige, aber beständige gesetzliche Vorgaben, dafür umso mehr flexible und anpassungsfähige Rahmenbedingungen. Es ist die Universität selbst, die im Wesentlichen über ihre Leitungs-, Organisations-, ihre Personal- und ihre Studienstruktur bestimmt. Wir geben nur das vor, was es unbedingt für eine moderne, verantwortungsvolle Universitätsgovernance braucht.“, betont Wissenschaftsminister Martin Polaschek. 

Neues, schlankes Gesetz mit nur 34 Paragrafen

Das erklärt, warum der Gesetzesentwurf gerade einmal 34 Paragrafen umfasst, die aber alles Wesentliche enthalten, das es für die Sicherstellung eines rechtlichen Fundaments einer neuen öffentlich-rechtlichen Universität bedarf. 

Schlankes Studien- und Personalrecht

Dazu zählt insbesondere die Vorgabe der grundsätzlichen Leitungsstrukturen mit den Leitungsorganen: Präsidentin bzw. Präsident, Kuratorium als Aufsichtsorgan und Universitätsversammlung als bottom-up-konzipiertes Kreations- und Beratungsorgan. Damit ist dafür gesorgt, dass alle Universitätsangehörigen, insbesondere Studierende, in Mitbestimmungsprozesse miteinbezogen werden und, dass die Leitung einer angesehenen Expertin oder einem angesehenen Experten aus Wissenschaft und Kunst zukommt. 

Die wohl wesentlichsten Neuerungen umfassen aber das Studien- und das Personalrecht. Das Studienrecht ist privatwirtschaftlicher Natur und ähnelt dem an Fachhochschulen und Privathochschulen. Die Studierenden stehen in einem privatrechtlichen Verhältnis zur neuen Universität, das heißt, beide Seiten unterzeichnen einen Ausbildungsvertrag. Auch damit garantieren wir eine möglichst flexible Ausgestaltung der Studienstruktur, die laufend angepasst und adaptiert werden kann.

Gleiches gilt für die Personalstruktur, in der nur mehr unterschieden wird zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Stammpersonal (Universitätsprofessorinnen und -professoren und Post-Docs), dem sonstigen Lehr- und Forschungspersonal und dem allgemeinen (nicht-wissenschaftlichen) Personal. 

Neuer Name, aber bisherige gesetzliche Bezeichnung der Universität

Dass sich die neue Universität nun ITU, also Interdisciplinary Transformation University Austria nennt, ändert nichts an ihrer gesetzlichen Bezeichnung als Institute of Digital Sciences Austria. Das macht auch nichts. Es ist durchaus üblich, dass Universitäten einen anderen „Rufnamen“ als den gesetzlich festgelegten wählen. Deshalb begrüßt Wissenschaftsminister Polaschek auch diesen Schritt und verweist darauf, dass das neue Gesetz explizit vorsieht, dass das Kuratorium, also das Aufsichtsorgan, auf Vorschlag der Präsidentin den Namen der Universität ergänzen kann. „Mit dem neuen Gesetz, dem neuen Namen und dem neuen Logo verfügt die neue Universität nun über alles, was sie braucht, um richtig durchzustarten“, sagt Minister Polaschek. 

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