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Wirkungsziel Gleichstellung UG 31

Das Haushaltsrecht sieht vor, dass bei der Budgetierung mindestens fünf Wirkungsziele zu definieren sind, wovon eines ein Gleichstellungsziel sein muss.

Ausgeglichene Geschlechterverhältnisse

Als Gleichstellungsziel des BMBWF für den Bereich Wissenschaft und Forschung UG 31 wurde das Wirkungsziel 4 „Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs“ festgelegt. Dieses Ziel wurde gewählt, da Datenanalysen, strategische Dokumente (Regierungsprogramm, Nationaler Aktionsplan Gleichstellung, EU-Übereinkommen) und gesetzliche Vorgaben nahelegen, dass im Bereich der Wissenschaft und Forschung insbesondere ab dem Doktorat und speziell in universitären Führungspositionen und Gremien ein spezifischer Förderungsbedarf gegeben ist.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

  • Sicherstellung der Umsetzung der in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten vereinbarten strategischen Gleichstellungsziele
  • Erhöhung der Anteile des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen und Hierarchieebenen, wo Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind
  • Schaffung eines strukturellen und kulturellen Rahmens, der die Diversität des Personals und der Studierenden berücksichtigt
  • Bei Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts bzw. bei Gremien, wo die Ressortleitung Mitbestimmungsrechte bei der Bestellung von Mitgliedern hat, ist durch eine entsprechende Bestellung eine geschlechtergerechte Besetzung herbeizuführen (Organe der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria [AQ Austria], Universitätsräte)
  • Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Leistungsvereinbarung zwischen dem BMBWF und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) sowie dem Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) (ÖAW: Umsetzung des Frauenförderplans; IST Austria: Umsetzung des Personalentwicklungs- und Karriereförderplans)

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