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Start der Registrierung/Voranmeldung für den Studienstart 2022/23 und für Aufnahmeverfahren

Wer heuer im Herbst ein Hochschulstudium beginnen will, sollte nicht vergessen, sich rechtzeitig dafür anmelden. Insbesondere, wenn es sich um ein Studium handelt, für das ein Eignungs-, Aufnahme- oder Auswahlverfahren zu durchlaufen ist. Das ist an allen Fachhochschulen, an einigen Privatuniversitäten und in bestimmten Studienrichtungen auch an öffentlichen Universitäten der Fall. Dafür sind spezielle Fristen vorgesehen, allen voran für die Anmeldung für den Medizinaufnahmetest an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie an der Medizinischen Fakultät Linz, die von 1. bis 31. März läuft.

Ganz generell kann man sich an den Universitäten ab dem 1. März online registrieren bzw. für ein Studium voranmelden. Einen guten Überblick über das Studienangebot und alle wichtigen Fristen  bieten die BMBWF-Webseiten studienwahl.at bzw. studiversum.at sowie die ÖH-Serviceseite studienplattform.at der Österreichischen Hochschüler/innenschaft.

Der Weg zur Zulassung zu einem Hochschulstudium

  • Schritt 1 Informieren: Was will ich studieren?
  • Schritt 2 Online-Registrierung/Voranmeldung: Dazu melde ich mich auf der Webseite meiner Wunschhochschule für mein Studium an
  • Schritt 3 Self-Assessment bzw. Motivationsschreiben: an einigen Hochschulen das Absolvieren eines Online-Assessmenttests oder durch Verfassen eines Motivationsschreibens vorgesehen. Sie dienen dazu, um sich selbst zu vergewissern, dass man sich wirklich für das richtige Studium entschieden hat.
  • Schritt 4 Gibt es ein Aufnahmeverfahren? Eine solches ist an den Fachhochschulen, an einigen Privatuniversitäten, aber auch für bestimmte Studienrichtungen an Universitäten und auch für das Studium an den Pädagogischen Hochschulen vorgesehen. Das kann einstufig oder auch mehrstufig (zB: erst ein Test, dann ein Aufnahmegespräch) sein.
  • Schritt 5 Eigentliche Zulassung durch das Einschreiben in die gewünschte Studienrichtung
  • Schritt 6 – Studienbeginn

Was generell für die Zulassung zu einem Hochschulstudium zu beachten ist

  • Die allgemeine Zulassungsfrist an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen endet bereits am 5. September 2022. Bis dahin muss man das Aufnahmeprocedere abgeschlossen sein, man also tatsächlich für das Wunschstudium eingeschrieben sein.
  • Ist für das Wunschstudium ein spezifisches Eignungs-, Aufnahme- oder Auswahlverfahren vor Studienbeginn vorgesehen, ist dafür eine Registrierung an der betreffenden Bildungseinrichtung erforderlich. Die Frist dafür hat an manchen Hochschulen bereits begonnen. Wer im Wintersemester 2022/23 zu studieren beginnen will, sollte sich daher unbedingt rechtzeitig direkt bei der gewählten Bildungseinrichtung informieren, ob und welche Schritte für die Zulassung vorzunehmen sind.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Adaptierungen bei der Durchführung des Eignungs-, Aufnahme- oder Auswahlverfahrens kommen. Wer im Wintersemester 2022/23 zu studieren beginnen will, sollte sich daher rechtzeitig und regelmäßig an der jeweiligen Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule oder Privatuniversität über etwaige Änderungen und festgelegte Hygienemaßnahmen (Tragen von Schutzmasken etc.) informieren.
  • Finden Eignungs-, Aufnahme oder Auswahlverfahren mit persönlicher Anwesenheit statt, kann die Bildungseinrichtung von Studieninteressierten die Vorlage eines Nachweises verlangen (Impfnachweis, gültiger Corona-Test).

Hilfe bei der Studienwahl?

Die  ÖH-Studien- und Maturant/Inn/enberatung studienberatung@oeh.ac.at bzw. die sechs Stellen der Psychologischen Studierendenberatung unter www.studierendenberatung.at bieten Studieninformation und Studienwahlberatung für all diejenigen, die sich noch nicht sicher sind, was sie studieren sollen.

Finanzielle Unterstützung für das Studium?

Die Website stipendium.at informiert über alles, was man über die Studienbeihilfe wissen muss. Sie ist die wichtigste Maßnahme der staatlichen Studienförderung. Gefördert werden Studien im Inland, aber auch Studienaufenthalte im Ausland.  Sind Sie Bezieherin/Bezieher von Studienbeihilfe haben Sie zum Beispiel auch Anspruch auf Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge, Studienunterstützungen, etc.