Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht sowie Änderung der Bekanntmachungen der Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Volksschule und an Sonderschulen, an allgemeinbildenden höheren Schulen, an Berufsschulen, an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, an gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höheren gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten und Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, an der Handelsakademie und der Handelsschule, an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie an der zweijährigen Forstfachschule

BGBl. II Nr. 395/2019 vom 10.12.2019

Bekanntmachung (RIS)