Erlass: Durchführung der verpflichtenden IKM auf der 7. Schulstufe im Wintersemester 2021/22
Geschäftszahl: 2021-0.394.608
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert über die informelle Kompetenzmessung im Schuljahr 2021/22. Im Zeitraum vom 8. bis zum 26. November 2021 werden die unter Punkt 1.1. genannten Module der IKM auf der 7. Schulstufe verpflichtend durchgeführt.
Gemäß § 4 der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen (BIST-VO) ist die Durchführung für alle öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung verpflichtend. An Sonderschulen angegliederte Mittelschulklassen nehmen ebenfalls verbindlich an der IKM teil.
Statutschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung sowie Sonderschulen sind aus der Verpflichtung ausgenommen, können jedoch freiwillig mittels Erstregistrierung bzw. mit bereits bestehenden Zugängen an der IKM teilnehmen.
Die Bildungsdirektorinnen und -direktoren werden gebeten, diese Information an alle von den Neuerungen betroffenen Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten und die Umsetzung zu unterstützen.
Beilagen
- Checkliste für Schulleitungen, Mittelschule (PDF, 215 KB)
- Checkliste für Lehrpersonen, Mittelschule (PDF, 229 KB)
- Checkliste für Schulleitungen, AHS (PDF, 215 KB)
- Checkliste für Lehrpersonen, AHS (PDF, 229 KB)
- Information für Eltern und Erziehungsberechtigte, Mittelschule (PDF, 58 KB)
- Information für Eltern und Erziehungsberechtigte, AHS (PDF, 58 KB)
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Mittelschule und AHS) in folgenden Sprachen: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Dari, Englisch, Farsi, Kroatisch, Kurmandschi, Kurdisch, Mazedonisch, Paschtunisch, Polnisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Somali, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch