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Verpflichtende Durchführung der Informellen Kompetenzmessung (IKM) im Jahr 2021

Am Übergang von der Bildungsstandardüberprüfung zur iKMPLUS wird die bereits bekannte, bisher freiwillige IKM im Jahr 2021 in ausgewählten Kompetenzbereichen verpflichtend durchgeführt:

  • auf der 3. Schulstufe im Zeitraum 26. April bis 21. Mai 2021 in den Kompetenzbereichen Deutsch-Lesen und Mathematik
    gemäß § 4 BIST-VO an allen öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung (gilt auch für an Sonderschulen oder Mittelschulen angegliederte Volksschulklassen)
  • auf der 7. Schulstufe im Zeitraum vom 8. bis zum 26. November 2021 in den Kompetenzbereichen Deutsch-Lesen und Mathematik und English Reading/Listening
    gemäß § 4 BIST-VO an allen öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen (und Volksschuloberstufen) mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung (gilt auch für an Sonderschulen angegliederte Mittelschulklassen)

Aus der Verpflichtung ausgenommen waren Sonderschulen und Statutschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung. Sie können die IKM im freiwilligen Rahmen mittels Selbstregistrierung nützen.

Im Jahr 2021 kam der IKM vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie eine besondere Bedeutung zu. Als wertvolles Instrument zur Lernstandserhebung konnte die IKM Pädagoginnen und Pädagogen dabei unterstützen, etwaige durch die Auswirkungen der Pandemie entstandene Lernverluste sichtbar zu machen.

Die mit Hilfe der IKM objektiv gewonnenen Informationen zeigten den Ist-Stand nach dem durch COVID-19 beeinträchtigten Unterricht. Die Ergebnisse boten den Lehrpersonen einen einzigartigen Ausgangspunkt für ihre anschließenden Förder- und Unterrichtsplanungen.

Neben den verpflichtenden Modulen der IKM blieb das gesamte bisher bekannte Angebot der IKM bis zur Einführung der iKMPLUS zur freiwilligen Nutzung aufrecht.

Weiterführende Informationen zur IKM:

Materialien

Erlass: Durchführung der verpflichtenden IKM auf der 7. Schulstufe im Wintersemester 2021/22 inklusive aller Beilagen (Geschäftszahl: 2021-0.394.608, 23. Juni 2021)

Beilagen

Erlass: Durchführung der verpflichtenden IKM auf der 3. Schulstufe im Sommersemester 2020/21 inklusive aller Beilagen (Geschäftszahl: 2021-0.179.836, 15. April 2021)

Anregungen zur Ergebnisreflexion und Gesprächsführung